Datenschutz
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3. Weitergabe von Daten
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4. Cookies
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5. Analyse-Tools
6. a) Tracking-Tools
Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.
Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.
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werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten. Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).
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Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).
6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
7. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@greiwe-concept.com
8. Datensicherheit
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.greiwe-concept.com/datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Besondere Messe- und Ausstellungsbedingungen [BMA]
Stand 09/2024
der greiwe concept e. K. – Inh. Stephan Greiwe –
Honerkamp 26 – 30539 Hannover- Germany
§1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der greiwe concept e. K. erfolgen
ausschließlich auf Grund der nachstehenden Miet- und Verkaufsbedingungen für den
Messebau (BMA Besondere Messe- und Ausstellungsbedingungen). Diese gelten somit
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme des Messestandes, der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen.
(2) Abweichungen, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn in
Kenntnis entgegenstehender oder von den BMA der greiwe concept e. K.
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos ausgeführt
wird.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen der greiwe concept e. K. und dem Kunden
getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung einzelner Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen (BMA) einschließlich dieser Klausel selbst.
§2 Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen
(1) Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Das gilt auch
für die seitens der greiwe concept e. K. angegebenen Konditionen hinsichtlich Ihrer
Leistungen. Generell stellt die Darstellung von Leistungen und Waren der
greiwe concept e. K. auch im Internet kein Angebot dar, sondern ist eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden, ein solches Angebot abzugeben.
(2) Werden Angebote entsprechend den Angaben des Kunden und den von der
jeweiligen Veranstaltungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet,
übernimmt die greiwe concept e. K. keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen
Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird
grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt.
2
(3) Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen
sowie Beschreibungen von Veranstaltungskonzepten bleiben, soweit ausdrücklich und
schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der greiwe concept
e. K.. Der Kunde verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung gänzlich zu
unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an
Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der greiwe
concept e.K.. Wird diese Verpflichtung durch den Kunden verletzt, so verpflichtet er
sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, zur
Vergütung des Aufwandes für die Erstellung der Unterlagen zuzüglich einer
angemessenen Nutzungsgebühr. Dem Kunden bleibt der Beweis vorbehalten, das der
greiwe concept e.K. ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(4) Messestandentwürfe - Nach der 3. Planänderung können weitere Änderungen vom
Auftragnehmer mit einer Pauschale von € 75,- je Änderung an den Kunden berechnet
werden. Ab dem Aufbaudatum werden Änderungen am Standlayout nur unter Vorbehalt
der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz € 85,- / je Mitarbeiter)
ausgeführt. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen bleiben mit allen Rechten Eigentum
des Auftragnehmers (Vermieter), auch dann, wenn Pläne an den Auftraggeber (Mieter)
übergeben wurden. Der Auftragnehmer behält sich vor,
bautechnische Änderungen am Messestand ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber
(Mieter) vorzunehmen, wenn diese durch nichtvorhersehbare Umstände am Messe-Ort
notwendig werden (z.B. Umbauungen von Hallensäulen, Verblendungen für
Versorgungsrohre, falsche Informationen über Bauhöhen oder Zugängen zu
Fluchtwegen oder Feuerlöschern etc.).
§3 Preise / Preisbindung
(1) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Objektes
Gültigkeit.
(2) Grundsätzlich sind alle von uns in Angeboten und Auftragsbestätigungen
aufgeführten Preise Staffelpreise und basieren auf einer mengenmäßigen Abhängigkeit.
Weichen Bestellungen durch den Auftraggeber mengenmäßig von unseren Angeboten
bzw. Auftragsbestätigungen ab, so dass Mindermengen bestellt werden, sind
automatisch die jeweils gültigen Mindermengenzuschläge bzw. die jeweilig für die
tatsächlich bestellte Menge gültigen Staffelpreise gültig.
(3) Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit schriftlich nichts
anderes vereinbart.
(4) Wenn Aufträge kürzer als 2 Wochen vor Beginn einer Messe erteilt werden, kann
der Auftragnehmer (Vermieter) zusätzlich einen Bearbeitungsaufschlag in Höhe von
20% des Auftragswertes dem Auftraggeber (Mieter) berechnen.
(5) Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, die
messeseitigen Anschlußkosten und Abhängepunkte ( einschl. dazu notwendigen
Arbeitsbühnen) sowie Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften, Speditionen,
Aufsichtsbehörden, Abfertigungsorganen, Zollbehörden pp. erhoben werden.
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(6) Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss des Projektes aus
Gründen, die nicht von der greiwe concept e. K. zu vertreten sind, so ist die berechtigt,
den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind
die am Tage der Ausführung gültigen Verrechnungssätze für Arbeitsstunden ( inkl.
Fahrt-und Ladezeiten, Kfz-Nutzung, Materialpreise und sonstige Preise der greiwe
concept e. K.
§4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können bedürfen der Schriftform. Eine Standübergabe erfolgt nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung, welche auch der Schriftform bedarf.
(2) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der greiwe concept e. K.
setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus, wie die
rechtzeitige Übergabe von Unterlagen oder Materialien. Hierdurch bei der greiwe
concept e. K. entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
(3) Vom Kunden veranlasste Leistungsänderungen und Umstellungen berechtigen die
greiwe concept e. K. die Liefer- und Leistungszeit zu verschieben.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik oder
Aussperrung und auf Grund von Ereignissen, die der greiwe concept e. K. die Lieferung
nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn
sie bei Lieferanten der greiwe concept e. K. oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat
die greiwe concept e. K. nicht zu vertreten. Die greiwe concept e.K. ist berechtigt, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Alle durch höhere Gewalt verursachten unvorhersehbaren Ereignisse, die eine
planmäßige Ausführung des Auftrags unmöglich machen, und nicht von der
greiwe concept e. K. zu vertreten sind, berechtigen die greiwe concept e. K. ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Wird aufgrund der vorgenannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind
beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die greiwe concept e. K. hat in
diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu
den erbrachten Leistungen auch die Leistungen Dritter zählen, die die greiwe concept e.
K. im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
(7) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nichts erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die greiwe concept
e. K. von Ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die greiwe
concept e. K. nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
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(8) Sofern die greiwe concept e. K. die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf
eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzugs,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug
beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der greiwe concept e. K.
(9) Die greiwe concept e. K. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt. Es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von
Interesse.
(10) Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge einer Absage oder terminlichen
Verlegung einer Messeveranstaltung durch den Veranstalter hat die
greiwe concept e. K. nicht zu vertreten. Wird aufgrund der vorgenannten Gründe die
Vertrags-erfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
Die greiwe concept e. K. hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin
erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch die Leistungen Dritter
zählen, die die greiwe concept e. K. im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages
beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits
ausgeschlossen.
§5 Rücktritt - Auftragsstornierung
Wird nach verbindlicher Auftragserteilung oder nach erfolgter Auftragsbestätigung bzw.
Rechnungsstellung durch die greiwe concept e. K., der Auftrag durch den Auftraggeber
storniert, so fallen nachfolgende Kostenentschädigungen für den Rücktritt gegenüber
der greiwe concept e. K. an:
Bis zu 8 Wochen vor Auftragsausführung = 50% des Nettoauftragswertes
Bis zu 6 Wochen vor Auftragsausführung = 80% des Nettoauftragswertes
Bis zu 4 Wochen vor Auftragsausführung = 100% des Nettoauftragswertes
§6 Haftung
(1) Kundeneigenes Material, Exponate aller Art, Dekorations- oder Greiwe concept e. K.
material, Mobiliar, etc. verarbeitet, transportiert und lagert die greiwe concept e. K. nur
auf Gefahr des Kunden. Jegliche Haftung der greiwe concept e. K. ist ausgeschlossen.
(2) Mangel- und Schadensersatzansprüche aus für im Namen des Kunden erfolgte
Besorgungen von Lieferanten und Dienstleistungen Dritter sind ausgeschlossen, außer
die greiwe concept e. K. hat ihre Sorgfaltspflicht bei der Auswahl Dritter verletzt.
(3) Der Kunde haftet gegenüber der greiwe concept e. K. für alle leih- und mietweise
überlassenen Gegenstände einschließlich des kompletten Miet-Messestandes
insgesamt in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei reparablen Beschädigungen)
bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust).
(4) Ansprüche auf Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, auch von solchen
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, u.a. aus Verzug,
Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
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nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht wurde und soweit
durch den
Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet
wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Maße für die Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen der greiwe concept e. K.. Soweit keine vorsätzliche
Vertragsverletzung seitens der greiwe concept e. K. vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt. Das Gleiche gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(5) Sind lediglich Planung und Entwürfe Vertragsgegenstand, so steht die greiwe
concept e. K. nur dafür ein, dass sie selbst in der Lage ist, die Planungen bzw. Entwürfe
entsprechend zu realisieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige unentgeltliche
Leistungen wird nicht gehaftet.
§7 Versicherung
(1) Der Miet-Messestand und die Miet-Ausstattung ist nicht versichert. Eine
Versicherung des Miet-Messestandes und der Miet-Ausstattung für die Laufzeit einer
Veranstaltung einschließlich der gesamten Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
(2) Für vom Kundenveranlasste oder durchgeführte Transporte wird das Versandgut nur
auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.
(3) Vom Kunden aufgrund schriftlicher Vereinbarung zur Einlagerung übernommenes
Gut, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nicht versichert.
(4) Der Mieter haftet für den Miet-Messestand und die Miet-Ausstattung insbesondere
auch für die Beschädigung oder den Verlust durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasser
und Vandalismus in vollem Umfang – daher wird dem Mieter eine entsprechende
Ausstellerversicherung empfohlen.
(5) Kabinen und abschließbares Leihmobiliar sind nicht einbruchsicher – daher wird für
Wertgegenstände dringend eine Standbewachung empfohlen.
(6) Kabinen und Leihmobiliar sind zu leeren und Kabinentüren und abschließbare
Möbelstücke dürfen nicht versperrt sein, hierfür ausgehändigte Schlüssel sind
vollständig zu übergeben/hinterlassen. Fehlende Schlüssel werden vom Auftragnehmer
(Vermieter) mit einer Aufwandspauschale (für Ersatzbeschaffung/Tausch d. Schließung)
von € 45,- je Schlüssel berechnet.
(7) Für auf dem Messestand vom Auftraggeber (Mieter) nach Messeende verbliebene
Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer (Vermieter) ausdrücklich keine Haftung.
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§8 Standbaumaterial
Alle gelieferten Teile sind gemietet, dies gilt auch für beschriftete Wandelemente und
Displaybanner. Das Mietgut wird in der Regel mehrfach verwendet und ist daher nicht
immer neuwertig. Durch den Auftraggeber (Mieter) dürfen keine eigenmächtigen
baulichen Veränderungen an der Mietsache vorgenommen, sowie die Wände nicht
beklebt, benagelt oder auf eine andere Weise beschädigt werden.
Montagen von Bildern, Grafiken und Exponaten an den Wänden und Systemprofilen
sind nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer (Vermieter) zulässig. Das Entfernen
von Kleberückständen wird dem Auftraggeber (Mieter) nach Aufwand in Rechnung
gestellt. Beschädigte Wandfüllungen werden zum Stückpreis von € 95,- in Rechnung
gestellt. Falls bestellte Elemente nicht mehr vorrätig sein sollten, behält sich der
Auftragnehmer (Vermieter) vor, vergleichbares oder qualitativ hochwertigeres zu liefern.
Für im Angebot/Auftrag enthaltene, vom Auftraggeber (Mieter) nicht benötigte
Gegenstände werden keine anteiligen Mietrückzahlungen geleistet.
Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen
aufgerechnet werden.
§9 Zahlungsbedingungen
(1) FÄLLIGKEIT
Die Rechnungsbeträge sind gestaffelt. Das heisst, die Rechnungsstellung erfolgt mit
einer Abschlagszahlung von 50% vom Gesamtauftragsvolumen und mit einer
Schlussrechnung nach Veranstaltungsende. Die Rechnungsbeträge sind pünktlich zu
bezahlen, und zwar spätestens 10 Tage vor Auftragsausführung / Messebeginn.
Für Neukunden sind die Rechnungsbeträge (je nach Bonität) spätestens 90 bzw. 120
Tage vor Auftragsausführung / Messebeginn zur Zahlung fällig.
Die termingemäße und vollständige Zahlung der Rechnungen ist Voraussetzung zur
Auftragsausführung. Sollte sich der Auftraggeber zum Termin der Auftragsausführung in
Zahlungsverzug befinden, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Auftrag
berechtigt. Vom Auftraggeber ist in diesem Fall eine Rücktrittsgebühr in Höhe
von 100% des Nettoauftragswertes an den Auftragnehmer zu entrichten.
(2) ZAHLUNGSVERZUG
Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen 5% über dem von
der Deutschen Bundesbank festgelegten Diskontsatz.
(3) PFANDRECHT
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem
Auftrag-nehmer/Vermieter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen
das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Auftragnehmer/Vermieter haftet nicht für
unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach
schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass
alle vom Auftraggeber/Aussteller/Veranstalter eingebrachten Gegenstände
unbeschränktes Eigentum des Auftraggebers/Ausstellers/Veranstalters sind.
§10 Gesamtschuldnerische Haftung
Mieten mehrere Aussteller/Veranstalter gemeinsam die Mietsachen, so haftet jeder von
Ihnen als Gesamtschuldner.
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§11 Verwirkungsklausel
Ansprüche der Auftraggeber/Aussteller/Veranstalter gegen den
Auftragnehmer/Vermieter, die nicht spätestens 2 Wochen nach Ende der
Messe/Ausstellung/Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.
§12 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlungen ist Fröndenberg.
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Unna, auch dann, wenn Ansprüche im
gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Über das Vertragsverhältnis
entscheidet deutsches Recht.
§13 Änderungen
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Besonderen Messe- und
Ausstellungsbedingungen (BMA) abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
greiwe concept e. K.